Winterdienst
Geräumt und gestreut, bevor der Betrieb beginnt. Jeder Einsatz dokumentiert.
Beim Winterdienst zählt eine einzige Zahl: die Uhrzeit. Ihre Räum- und Streupflicht beginnt zu der Zeit, die in der Satzung Ihrer Gemeinde steht, und nicht dann, wenn es Ihnen passt. Wir sind vorher da.
Geräumt und gestreut werden Zugänge, Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und die Wege zu Mülltonnen und Feuerwehrzufahrt. Bei anhaltendem Schneefall fahren wir nach, denn eine einzige Räumung am Morgen erfüllt die Pflicht nicht.
Das übernehmen wir für Sie
- Räumen und Streuen vor Betriebs- oder Ladenöffnung
- Nachräumung bei anhaltendem Schneefall und überfrierender Nässe
- Streumittel nach Vorgabe der Kommune, gestellt und gelagert
- Jeder Einsatz dokumentiert mit Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Streumittel
- Aufnahme des Splitts im Frühjahr
- Feste Rufbereitschaft über die gesamte Saison
Dokumentation: Ihr Nachweis im Streitfall
Stürzt jemand und macht Ansprüche geltend, entscheidet fast immer dieselbe Frage: Können Sie belegen, dass geräumt wurde? Wer nichts dokumentiert hat, steht mit einer Behauptung gegen die des Gestürzten da.
Wir halten deshalb jeden Einsatz fest, mit Datum, Uhrzeit, durchgeführter Maßnahme und verwendetem Streumittel. Sie bekommen die Nachweise für Ihre Unterlagen. Das ist der Punkt, an dem sich ein ordentlicher Winterdienst von einem Handschlag mit dem Nachbarn unterscheidet.
Winterdienst für Wohnanlagen und Hausverwaltungen
Bei vermieteten Objekten lässt sich die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen, in der Praxis funktioniert das aber selten zuverlässig. Wer arbeitet, im Urlaub ist oder gesundheitlich nicht kann, fällt aus, und die Verantwortung landet wieder beim Eigentümer, den ohnehin eine Kontrollpflicht trifft.
Für Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen übernehmen wir den Winterdienst deshalb komplett und mit einem festen Leistungsverzeichnis pro Objekt. Die Kosten sind bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Bei mehreren Objekten in einer Verwaltung fassen wir die Touren zusammen.
Was den Preis bestimmt
Pauschalpreise nennen wir nicht, weil sie ohne Blick auf das Objekt nichts wert sind. Was den Preis treibt, lässt sich aber klar benennen: Fläche und Zuschnitt, die Erreichbarkeit für Maschinen, der Umfang der Pflicht und das Abrechnungsmodell.
Der eigentliche Kostenfaktor ist nicht das Räumen selbst, sondern die Rufbereitschaft über die ganze Saison, auch in Wintern mit wenig Schnee. Eine Saisonpauschale wirkt deshalb in einem milden Winter teuer und in einem harten Winter günstig, die Abrechnung je Einsatz genau umgekehrt. Wer eine feste Nebenkostenumlage plant, fährt mit der Pauschale meist besser.
- Fläche, Zuschnitt und Zahl der Treppen und Stufen
- Maschinell räumbar oder nur von Hand
- Umfang: Gehweg allein oder auch Zufahrt, Stellplätze, Mülltonnenplatz
- Saisonpauschale, Preis je Einsatz oder Abrechnung nach Aufwand
Der richtige Zeitpunkt für den Vertrag
Winterdienstverträge werden im Spätsommer und Frühherbst geschlossen, weil Personal, Geräte und Streumittel für die Saison eingeplant werden müssen. Wer im November anruft, wenn der erste Frost angekündigt ist, findet nur noch schwer jemanden.
Wenn Sie für die kommende Saison planen, melden Sie sich jetzt. Wir sehen uns das Objekt an, gleichen die Anforderungen mit der Satzung Ihrer Gemeinde ab und rechnen Ihnen beide Abrechnungsmodelle durch.
Unsere Teams sind für Sie in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Herzogenaurach und der gesamten Metropolregion im Einsatz, mit kurzer Anfahrt vom Betriebshof in der Gundstraße.
Winterdienst: Das werden wir oft gefragt
Was kostet ein Winterdienst?
Das hängt von Fläche, Zuschnitt, Umfang der Pflicht und dem gewählten Abrechnungsmodell ab, deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Wir besichtigen das Objekt kostenlos und rechnen Ihnen Saisonpauschale und Abrechnung je Einsatz gegenüber, damit Sie vergleichen können.
Ab wann muss geräumt sein?
Das steht in der Satzung Ihrer Gemeinde und ist von Ort zu Ort verschieden. Verbreitet ist werktags ab sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen später. Wir stimmen die Einsatzzeiten auf Ihre Satzung ab, nicht auf ein Standardformular.
Was passiert bei anhaltendem Schneefall?
Dann wird nachgeräumt. Eine einzige Räumung am Morgen erfüllt die Pflicht nicht, wenn mittags Neuschnee liegt. Die Nachräumung ist Teil des Vertrags und wird wie jeder andere Einsatz dokumentiert.
Bin ich mit einem Winterdienstvertrag aus der Haftung?
Nicht vollständig, und jeder, der Ihnen das verspricht, verspricht zu viel. Wir haften für unsere Arbeit, Sie bleiben in der Auswahl- und Kontrollpflicht. Genau deshalb bekommen Sie die Einsatzdokumentation: Damit können Sie belegen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Welche Streumittel setzen Sie ein?
In der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat, weil Streusalz auf Gehwegen in vielen Gemeinden untersagt oder eingeschränkt ist. Wo die Satzung Salz an Gefahrenstellen zulässt, etwa an Treppen und Gefällen, setzen wir es gezielt ein. Den Splitt nehmen wir im Frühjahr wieder auf.
Räumen Sie auch an Wochenenden und Feiertagen?
Ja. Die Räum- und Streupflicht gilt an Sonn- und Feiertagen genauso, meist mit einem späteren Beginn. Die Zeiten legen wir im Vertrag fest.
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