Treppenhausreinigung
Feste Turnusse für Wohnanlagen, mit Leistungsverzeichnis und Nachweis für die Abrechnung.
Das Treppenhaus ist die Fläche, an der Mieter und Interessenten den Zustand eines Hauses zuerst ablesen. Und es ist die Fläche, an der sich in Wohnanlagen der meiste Ärger entzündet, weil sie niemandem allein gehört.
Wir übernehmen sie komplett: Treppen, Podeste, Flure, Handläufe, Eingangsbereich, Briefkastenanlage und Aufzug im festen Turnus, Keller, Fenster und Nebenräume in größeren Abständen.
Das übernehmen wir für Sie
- Fester Wochentag, feste Zeit, festes Team
- Schriftliches Leistungsverzeichnis je Fläche und Turnus
- Dokumentierte Einsätze als Nachweis für die Abrechnung
- Geregelte Vertretung bei Urlaub und Krankheit
- Fenster im Treppenhaus und Kellergänge im selben Vertrag
- Bei mehreren Objekten einer Verwaltung: gebündelte Touren
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
Der größte Teil unserer Treppenhäuser gehört Verwaltungen mit mehreren Objekten. Genau dort wird es wirtschaftlich: Liegen die Häuser nah beieinander, fassen wir die Anfahrten zu einer Tour zusammen, und das schlägt direkt auf den Preis durch. Abgerechnet wird trotzdem pro Objekt, damit die Umlage auf die Eigentümer sauber bleibt.
Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Häuser kennt. Kein Callcenter und keine Ticketnummer, sondern jemanden, der weiß, welcher Aufgang gemeint ist, wenn Sie anrufen.
Leistungsverzeichnis statt Pauschalzeile
Der häufigste Streit über Reinigungsverträge dreht sich nicht um den Preis, sondern darum, was eigentlich vereinbart war. Deshalb steht bei uns pro Raumgruppe, welche Arbeit wie oft passiert: Treppen und Handläufe wöchentlich, Keller und Mülltonnenplatz monatlich, Fenster und Türen vierteljährlich.
Das Verzeichnis hängt im Haus aus. Mieter sehen damit, was zugesagt ist, und Sie haben im Zweifel etwas Schriftliches statt einer Erinnerung.
Nachweis für die Nebenkostenabrechnung
Die Kosten einer beauftragten Treppenhausreinigung sind als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Angreifbar wird die Abrechnung immer dann, wenn sich die Leistung nicht belegen lässt.
Wir dokumentieren die Einsätze, damit Sie gegenüber Eigentümern und Mietern etwas vorweisen können. Bei Rückfragen zur Abrechnung ist das der Unterschied zwischen einer Diskussion und einem Beleg.
Übergabe von der Kehrwoche oder vom bisherigen Dienstleister
Wenn bisher die Hausgemeinschaft geputzt hat, ist die Umstellung vor allem Kommunikation. Wir liefern Ihnen den Reinigungsplan zum Aushängen, damit im Haus klar ist, was künftig wann passiert. Wer das selbst in die Hand nehmen möchte, findet unsere Vorlage samt Musterschreiben an die Mieter kostenlos zum Herunterladen.
Kommt ein Anbieter vor uns, planen wir den Start meist zum Monatsanfang. Vorher klären wir Schlüssel, Zugänge und Ansprechpartner und gehen das Objekt einmal gemeinsam ab, damit keine Lücke entsteht.
Unsere Teams sind für Sie in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Herzogenaurach und der gesamten Metropolregion im Einsatz, mit kurzer Anfahrt vom Betriebshof in der Gundstraße.
Treppenhausreinigung: Das werden wir oft gefragt
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Das hängt von Etagen, Aufgängen, Belag, Turnus und Umfang ab, deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Wir sehen uns das Haus kostenlos an und rechnen Ihnen den passenden Turnus durch. Bei mehreren Objekten in einer Verwaltung wird es durch gebündelte Touren spürbar günstiger.
Wie oft sollte gereinigt werden?
Bewährt hat sich wöchentlich bis etwa zehn Parteien, darüber ein- bis zweimal pro Woche. Häuser mit Aufzug und starkem Durchgangsverkehr brauchen mehr, Nebenräume deutlich weniger. Zwischen November und März lohnt ein engerer Turnus, weil Nässe, Splitt und Salz die Beläge angreifen.
Übernehmen Sie auch einzelne kleine Häuser?
Ja, wenn sich der Termin mit anderen Objekten zu einer Tour verbinden lässt. Bei einem einzelnen kleinen Haus ohne Nachbarobjekt kann ein Anbieter direkt am Ort günstiger sein, und das sagen wir Ihnen dann auch.
Gehören Fenster und Keller dazu?
Auf Wunsch ja, im selben Vertrag mit eigenem Turnus. Fenster im Treppenhaus meist zwei- bis viermal im Jahr, Kellergänge und Nebenräume monatlich bis vierteljährlich. Das steht dann im Leistungsverzeichnis.
Was passiert, wenn sich ein Mieter beschwert?
Ein Anruf bei Ihrer Ansprechperson genügt. Wir arbeiten nach, und die Objektleitung schaut sich das Haus an. Weil jeder Einsatz dokumentiert ist, lässt sich außerdem klären, ob tatsächlich etwas übersehen wurde oder ob eine Leistung erwartet wurde, die nicht vereinbart war.
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